Cannabis und Führerschein – geht das?

  1. Bei einer bestimmungsgemäßen Einnahme für den konkreten Krankheitsfall handelt es sich nicht um eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) – unabhängig vom Grenzwert für die Fahreignung.
  2. Bei Dauermedikation gilt gemäß Nr. 9.6.2 der Anlage 4 der FeV, dass die Fahreignung dann nicht gegeben ist, wenn die Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß fällt.
Lies hier! Scan mich!
§ 24 a Absatz 2 StVG

Gut zu wissen:
Bei Verlust der Fahrerlaubnis handelt es sich nicht um eine Straftat oder erheblichen und wiederholten Verstoß, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, siehe §24a Abs. 2 StVG.
Satz 3 besagt außerdem: Satz 1 (der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit) gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“
Also fällt die Begründung für die Führerscheinstelle, eine MPU bei Cannabispatienten ohne verkehrsstafrechtlicher Vorgeschichte anzuordnen, i.d.R. weg!

Den Cannabispatienten soll grundsätzlich das Fahren eines Fahrzeuges ermöglicht werden. Hierbei gibt es natürlich Voraussetzungen, welche für einen Cannabispatienten zutreffen müssen, um die Fahrerlaubnis behalten zu können; schließlich muss er unter anderem die Anforderungen der Begutachtungs-Leitlinie erfüllen, um die Fragestellung der Führerscheinstelle zu bestehen.

Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist für viele Cannabispatienten interessant, welche vor ihrem Cannabispatienten-Status ihren Führerschein aufgrund von THC im Blut abgeben mussten. Da die Ordnungswidrigkeit bei der Einnahme von dem Betäubungsmitteln aufgrund ärztlicher Verordnung wegfällt und weitere gesetzliche Regelungen gelten, entsteht eine neue Rechtslage für den Betroffenen, siehe § 24a Abs. 2 Satz 3 StVG.
Jedoch gilt für jeden Betroffenen §14 Abs. 2 Satz 1 FeV; dieser besagt, dass eine MPU verlangt werden muss, wenn der Führerschein aufgrund von Betäubungsmitteln abgegeben werden musste. Aber lass dich nicht entmutigen – schließlich muss sich dieses Gesetz gegen andere Gesetze durchsetzen:

Das BundesVerwaltungsVerfahrensGesetz, welches i.d.R. für deine Führerscheinstelle (zuständige Behörde) gilt, kann die Rechtsfolge der vorangegangenen Geschichte aufheben. Wende dich an deinen Anwalt!
Bei Ordnungswidrigkeiten muss das BVwVfG zugezogen werden, um zu entscheiden, ob ein Verwaltungsakt, in dem Fall der Entzug deines Führerscheins, immernoch wirksam ist. Lies hier: §51 Abs. 1 Nr. 1 BVwVfG: Behörde muss über Änderung oder Aufhebung des Verwaltungsaktes entscheiden, wenn (1) sich die „Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert hat“ und/oder wenn (2) „neue Beweismittel zugunsten des Betroffenen vorliegen„.

Wiederaufgreifen des Verfahrens
§51 Abs. 1 Nr. 1 BVwVfG

Der Arzt muss mit seinem Patienten den Weg zum fachärztlichen Gutachten einschlagen, damit der Patient dieses der Führerscheinstelle vorlegen kann!
Lies hier: §11 Abs. 2 Satz 3 FeV (Eignung)

Falls man den Führerschein schon einmal wegen THC im Blut verloren hat, darf die MPU angewandt werden, lies §11 Abs. 3 FeV:
„bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn
a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder
b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte“


Nr. 4: um erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften handelte,
Nr. 5: eine erhebliche Straftat welche mit dem Straßenverkehr in Verbindung stand,
Nr. 6: eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung unter der Nutzung des Fahrzeugs stand,
Nr. 7: eine erhebliche Straftat im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung aufgrund des Aggressionspotenzials stand

Lies hier nach!

Cannabispatient und Führerschein -Fahrerlaubnis wie?

„Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.“

Eignung
§11 Abs. 2 Satz 1 FeV

Damit deine Führerscheinstelle schon frühzeitig von deiner Zuverlässigkeit als Patient Bescheid weiß, solltest du dringend unaufgefordert nach der Einstellungsphase ein verkehrsmedizinisches fachärztliches Gutachten vorlegen, siehe §11 Abs. 2 Satz 1 FeV.

MPU – wann darf sie verlangt werden?

Deine Führerscheinstelle darf i.d.R. zur Klärung deiner Fahrtüchtigkeit (nur) dann eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) verlangen, wenn folgende Bedingungen zutreffen: siehe §11 Abs. 3 FeV

  1. „… nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist“, wenn also aus deinem ärztlichen Gutachten herauszulesen ist, dass eine zusätzliche MPU erforderlich sei, um die Fahreignung zu klären.
  2. „bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften“,
  3. „bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht, oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen“,
  4. „bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde“.

Quelle: §11 Fahrerlaubnis-Verordnung

Wenn die oben genannten Punkte nicht zutreffen, dann sind die Chancen, deinen Führerschein als Cannabispatient wieder zurückzubekommen, guut!


Schaue HIER in die Tabelle, wann eine MPU und wann ein ärztliches Gutachten angezeigt ist:


Hier noch ein Zitat aus Anlage 4a Nr. 1 b FeV, den
Grundsätzen für die Durchführung der Untersuchung und der Erstellung der Gutachten:

Gegenstand der Untersuchung sind nicht die gesamte Persönlichkeit des Betroffenen, sondern nur solche Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind (Relevanz zur Kraftfahreignung)“

Anlage 4a Nr. 1 b FeV
Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung und der Erstellung der Gutachten
Anlage 4a Nr. 1 b FeV

Kompensation von Eignungsmängeln

Lies hier unter Nummer 2.6 auf Seite 13 Begutachtungs-Leitlinie 2022:

„Es ist zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Ausmaßes und der zu erwartenden Verlaufsformen einer vorliegenden Funktionseinschränkung oder Krankheit die Selbstbeobachtung, Selbstkontrolle und Zuverlässigkeit (compliance) des Fahrerlaubnisbewerbers ausreichen, um die notwendigen therapeutischen Maßnahmen vor dem Benutzen eines Kraftfahrzeuges zu beachten oder ggf. das Kraftfahren zu unterlassen“

Achtung – Strafbarkeit und Risiken gelten auch für Cannabispatienten!

  1. Ausfallerscheinungen während der Fahrt, die auf die Einwirkung der Medikation zurückführbar sind, führen zu einer Strafbarkeit nach § 316 des Strafgesetzbuches (StGB).
  2. Bei missbräuchlicher Einnahme droht nicht nur eine Sanktionierung nach dem StVG, sondern zusätzlich eine Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß §14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).