FAQ – Häufig gestellte Fragen

Mein Arzt hat Patientenaufnahmestopp und ich finde keinen Arzt – wie kann ich mir weiterhelfen?

Antwort: Für Notfälle, bei denen zeitnah kein Termin gefunden werden kann, empfehle ich Folgendes:

  • Beratungsanfrage zur Arztsuche
  • Terminanfrage über den bundesweit angebotenen Terminservice über die Nummer 116117
    Der Terminservice hat die Verpflichtung, Termine innerhalb einer bis drei Wochen zu organisieren. Hier lohnt es sich, anzurufen. ABER: Bitte bleibt am Telefon diskret mit der Aussage, eine Cannabistherapie zu suchen – Eure Medikation geht nur den Arzt etwas an!

Quelle: Terminservice-Internetseite

Muss mein Arzt im Rahmen einer Cannabistherapie einen Regress befürchten?

Antwort: Während dem Patienten eine bedarfsgemäße, gleichmäßige Leistung gewährleistet werden muss, muss der Arzt ebenso auf folgende Punkte achten:

  • Wirtschaftlichkeit
  • Zweckmäßigkeit
  • Das Maß das das Notwendige nicht überschreiten

Das bedeutet, dass Dein Arzt – sofern eine Indikation bzw. passende Diagnose vorliegt und die oberen Punkte beachtet – keinen Regress befürchten muss.

Quelle: §12 SGB V und §70 SGB V

Werden Wirkstoffe zerstört bevor sie inhaliert werden, wenn die Temperatur höher liegt als deren „Lösetemperatur“?

Antwort: Klar ist, dass es Wirkstoffe schon ab unter 100°C gibt. Unklar ist, ab welcher Überhitze die verschiedenen Wirkstoffe (Cannabinoide, Terpene und Flavonoide) zerstört oder unwirksam inhaliert werden.
Ich konnte herausfinden, dass schon zwischen 60-120°C Wirkstoffe freigesetzt, also verdampft, werden. Daher ist denkbar, dass diese Wirkstoffe ab einer höher liegenden Temperatur nicht mehr oder zumindest nicht mehr vollständig wirksam sein könnten.

Quelle: wird in Kürze nachgetragen.

Ich tue mir schwer in der fachlichen Kommunikation mit dem Arzt – was kann ich dagegen tun?

Antwort: Fachlich und sachlich bleiben, Studienunterlagen als Diskussionsgrundlage mitbringen.

Quelle: Check die aktuelle Studienlage HIER!

Mein Arzt sagt, er dürfe kein Cannabis verschreiben – stimmt das?

Antwort: Jeder Allgemeinarzt und Facharzt darf Cannabis verschreiben – ausgenommen werden nur Tier- und Zahnärzte!

Quelle: §1 BtMVV

Brauchen Ärzte eine Fortbildung, um Cannabis zu verschreiben?

Antwort: Nein. Cannabis ist gesetzlich für jeden Arzt oder Facharzt verschreibungsfähig.

Quelle: §1 BtMVV

An welche Rezeptoren bindet sich CBG? Und bindet sich CBG schneller als THC an die Rezeptoren, mögliche Unverträglichkeiten von vermindert werden können?

Antwort: Zuerst einmal: was ist CBG? CBG ist das Stamm-Cannabinoid und somit das erste Cannabinoid, welches in einer Cannabispflanze entsteht. Ein Großteil des CBG‘ wird in einer blühenden Cannabispflanze durch den Blütenprozess in weitere Cannabinoide, wie THC und CBD, umgewandelt. So ist CBG als der Ursprung von CBD und THC und weiteren Cannabinoiden zu verstehen.
Wirkung: CBG wirkt ein sowohl als signifikant appetitfördernd, in höheren Dosen dann als appetithemmend. Ebenso wirkt CBG entzündungshemmend.
Interagiert CBG mit CB1- und CB2-Rezeptoren? CBG bindet sich – wie alle anderen Cannabinoide – mit beiden Rezeptoren, sodass mögliche Nebenwirkungen anderer Cannabinoide (insbesondere von THC) durch CBG gemindert werden können.

Quelle: Studie 2016, Studie 2017, Studie 2013

Wie schaut es aus mit dem Datenschutz bei Cannabispatienteninfo.de?

Antwort: Die Datenschutzerklärung kann auf diesem Link nachgelesen werden.

Quelle: HIER

WO findet die Beratung statt?

Antwort: nach Absprache / Terminbuchung per Zoom Meeting HIER! oder telefonisch.

Quelle: Cannabis Patienten Info – Beratungsagentur zur Kostenübernahme

Ist die Beratung kostenpflichtig?

Antwort: Unsere Beratung ist nur bedingt kostenpflichtig und wird nach einem Richtwert für die Beratung abgerechnet.
Beispiel: Das 30-minütige Erstgespräch wird jedem Patienten gutgeschrieben, ist also nicht kostenpflichtig.

Quelle: Kostenfrage – Richtwert

Was ist besser: bestrahlt oder unbestrahlt?

Antwort: Der Unterschied zu unbestrahlten Blüten sei minimal und der Zweck der Bestrahlung liegt darin, das Medizinalcannabis keimfrei zu machen, sodass es den Standards der Arzneimittel entspricht. Das Hauptproblem von unbestrahltem Cannabis liegt u.a. an inhaliertem Schimmelpilz, wobei durch Bestrahlung gewährleistet werden kann, dass diese Pilzkeime und -Bakterien nicht (mehr) vorkommen in der Blüte. Worauf es jedoch ankommt, dass eine Medizinalcannabisblüte unbestrahlt in die Apotheke kommt, ist mir bisher nicht bekannt.

Quelle: LUX99, Deutsche Apotheken Zeitung

Helfen wir bei der Antragsstellung?

Antwort: Ja, gerne helfen wir bei der Antragsstellung zur Kostenübernahme mit all unseren Erfahrungen und für den Erfolg zur Therapie mit Cannabis.

Hat ein Cannabispatient berufliche Einschränkungen?

Antwort: Nein, ein Cannabispatient soll keinen Einschränkungen im Arbeitsmarkt unterliegen, sofern die Grunderkrankung nicht ohnehin schon zu einer Einschränkung in der Arbeitswelt führen würde.
„Solange die arbeitsvertraglichenVerpflichtungen erfüllt werden, spielt der Konsum von Drogen keine Rolle.“, so im Buch Cannabis und Cannabinoide: in der Medizin von Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. med. Franjo Grotenhermen. Weiter heißt es in diesem Buch: „Nur (das gilt wie bei der legalen Droge Alkohol) wenn sich der Konsum von Cannabis auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, kann daraus eine rechtliche Folge oder Sanktionsmöglichkeit erwachsen.“
Falls im Arbeitsvertrag jedoch ein Drogenverbot gilt, ist dies zu beachten und mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Quelle: Cannabis und Cannabinoide: in der Medizin von Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. med. Franjo Grotenhermen. 2020. Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin

Wie stehen Ärzte zu Privatrezepten?

Antwort: Es gibt viele Ärzte, die sich noch zu wenig mit dem Thema Cannabis als Medizin und Rezepturarzneimittel beschäftigt haben. Deswegen kann es vorkommen, dass behauptet wird, man sei nicht befugt, Cannabis für diese und jene Indikation/Beschwerde zu verschreiben. Jedoch ist es tatsächlich so, dass JEDER Arzt (außer Tier- oder Zahnarzt) Cannabisarznei verschreiben darf.

Quelle: §1 Abs. 1 Satz 1 BtMVV

Sind Zäpfchen die wohl effizienteste Einnahmeform?

Antwort: Die Bioverfügbarkeit bei oraler Einnahme beträgt ca. 3-12% und bei der inhalativen Einnahme zwischen 15-35%. Bei der Einnahme von Zäpfchen liegt die Bioverfügbarkeit allerdings noch höher bei 70-80% und somit ist hiermit eine dritte sehr effektive Einnahmeform dazugekommen: das Zäpfchen – ein sog. Suppositorium.

Quelle: bald verfügbar.

Welche Sorte hilft bei ADHS am besten? Ziele sind: Gedanken strukturieren und ausgleichen über den Tag hinweg.

Antwort: Ich kann leider nicht für die Allgemeinheit sprechen, dennoch gibt es von mir die Empfehlung, sich an „Indica-Sorten“ zu orientieren, da diese den gesamten Organismus – besonders im Kopf und den Gedanken – „herunterfahren“ bzw ausgleichen.
Beispiele meiner eigenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Kush-Sorten gut helfen. Auch CBD hilft mir in meiner Therapie – aber nur in direkter Verbindung mit THC, also dann, wenn der Entourage-Effekt zustande kommt.

Eine kurze Auflistung meiner Sortenempfehlungen gegen ADHS:

  • Aurora 1/12 von Aurora (Cannatonic)
  • Aurora 20/1 von Aurora (Pink Kush)
  • Drapalin 20/1 Bafokeng Choice von Drapalin (Marakabei Local x White Lemon)
  • Red No 4 von Spectrum Therapeutics (Crimea Blue)
  • Pedanios 20/1 von Pedanios (L.A. Confidental)
  • Khiron 1/14 von Linneo Health (God Bud)

Quelle: eigene Erfahrung

Wie wirkt sich eine persönliche Ablehnung des Patienten von „alternativen“ (gemeint sind traditionelle) Medikamenten auf eine Kostenübernahme aus?

Hier muss der behandelnde Arzt einschätzen und den Risiko-Nutzen-Faktor der verschiedenen Therapieansätze analysieren und bewerten – zumal der Patient möglicherweise aus berechtigten und nachvollziehbaren Gründen bestimmte Therapieformen ablehnt. Diese Bewertung sollte in seiner ärztlichen Stellungnahme ersichtlich sein.
Die Auswirkung auf die Entscheidung der Krankenkasse im Rahmen des Kostenübernahmeantrages kann je nach Inhalt im Arztbrief unterschiedlich ausfallen.

Quelle: Therapieentscheidungen sind vom Arzt zu treffen.

Stimmt es, dass aus einer stationären Beantragung heraus die Frist auf 3 Tage reduziert ist, wie bei der Palliativversorgung?

Antwort: Nein, diese Fristverkürzung gilt nach Gesetz nur für die Palliativversorgung.

Quelle: §13 SBG V und Arztfragebogen

Antwort: Der Arzt hat sehr viel Arbeit zu tun. Ein enormer Zusatzaufwand ist es, wenn er sich auch noch um den Kostenübernahmeantrag kümmern muss. Diese Arbeit sollte standardmäßig vom Patienten umgesetzt werden können, was durch die Zusammenarbeit mit Beratern gewährleistet werden kann.
Im Optimalfall sollte der Arzt nur den vorgefertigten Antrag auf die Richtigkeit überprüfen und mit seiner Unterschrift absegnen müssen.

Könnt ihr mal sagen, wieviel Arbeit bei der Antragstellung euer Arzt übernommen hat? Ich würde ihn gerne irgendwie entlasten wollen, weil ich weiss, dass er keine Lust hat auf Papierkrieg mit der Krankenkasse.

Antwort: Am Besten ist es, wenn sowohl Arzt als auch Patient sich auskennen in diesem Thema; somit haben beide bessere Chancen, möglichst problemfrei, reibungslos und erfolgreich durch diesen Prozess durchzugehen.
Wenn durch Anamnese die KÜ-Voraussetzungen erkannt wurden und Diagnosen sowie im Optimalfall schon Arztbriefe und weitere Umstände vorliegen, welche eine Cannabistherapie begünstigen, dann steht einer Kostenübernahme – sofern alle formellen Einzelheiten beachtet werden – nichts im Wege.
Wenn alles vorliegt, ist es ein zweiseitiges A4-Formular, welches ausgefüllt und vom beantragenden Arzt unterschrieben werden muss.

Quelle: Laufende Erfahrungen mit Ärzten und Patientenanfragen.

Wie sieht es mit Selbsttherapie vor Kostenübernahme-Antrag aus?

Antwort: Eine Selbstmedikation kann richtungsweisende Zeichen geben, jedoch ist eine Selbstmedikation nicht weiter hilfreich, da keine medizinische Daten zurückverfolgt werden können, und somit auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse festgehalten werden; außerdem fehlt die ärztliche Kontrolle der Einnahme, denn es gibt viele Punkte, die mit der Einnahme von Cannabis beachtet werden müssen. Das Risikopotenzial einer Cannabis-Selbsttherapie kann nicht ausgeschlossen werden; daher muss stets eine ärztliche Begleitung und Kontrolle bestrebt werden.
Empfohlen wird es keinem, vor der Therapie und ohne Absprache mit dem Arzt Cannabis zu sich zu nehmen – besonders nicht von der Straße mit ungewissen Inhaltsstoffen.

Quelle: Laufende Praxis.

Empfehlt ihr, das erste Rezept auf Privat ausstellen zu lassen?

Antwort: Je nach Möglichkeit und Krankheitsbild kann es ratsam sein, eine ärztliche Verordnung anzustreben, um erste Erfahrungen sammeln zu können und die Therapie einleiten zu können. Falls die Therapie gut anspricht, kann das eine wichtige Erkenntnis für Arzt und Patienten sein und eine Dauertherapie könnte eingeleitet werden. Die hohen Kosten müssen vom Patienten selbst getragen werden. Erst mit der Kostenübernahme ist eine dauerhafte Therapie möglich – zumal es zur Einnahme bspw. Hilfsmittel gibt, welche sich die meisten Patienten nicht leisten können, die Preise für Cannabisarzneimittel .

Quelle: Laufende Praxis.

Wie nimmste Cannabis zu dir beim ersten Privatrezept und ohne Verdampfer?

Antwort: Die Einnahmemöglichkeiten sind:

1. Oral durch den Mund und verdaut durch den Darm und/oder die Leber:
Hierzu kann der Arzt folgendes verschreiben:
a) Teezubereitung zu verordnen
b) Eine Backmischung zur Cookie-Zubereitung* zu verschreiben

2. Inhalation oder Inhalation nach Verdampfung
3. Rektal per Zäpfchen/Suppositorium

*Quelle: Verordnung von Cannabisarznei, Bavamedical – Bava Cookie