Wie kann ich aktiv zu meiner Cannabistherapie mitwirken?

Antwort: Zuerst einmal ist es wichtig, sich tiefgreifend über das Thema Cannabistherapie zu informieren. Dazu dienen die Einzelberatungs- und Schulungsangebote von Cannabispatienteninfo.de. 

WO findet die Schulung statt?

Antwort: Durch die Online-Kurse

WO findet die Beratung statt?

Antwort: nach Absprache per Video Meeting und/oder telefonisch.

Was kostet die Beratung & Schulung?

Antwort: Für die Online-Kurse sowie die Einzelberatung gelten folgende Preise.

Quelle: Angebote

Muss mein Arzt im Rahmen einer Cannabistherapie einen Regress befürchten?

Antwort: Während dem Patienten eine bedarfsgemäße, gleichmäßige Leistung gewährleistet werden muss, muss der Arzt ebenso folgende Punkte beachten:

    • Wirtschaftlichkeit

    • Zweckmäßigkeit

    • Das Maß das das Notwendige nicht überschreiten

Das bedeutet, dass Dein Arzt keinen Regress befürchten muss, sofern eine die oberen Punkte beachtet werden. 

Quelle: §12 SGB V und §70 SGB V

Werden Wirkstoffe zerstört bevor sie inhaliert werden, wenn die Temperatur höher liegt als deren „Lösetemperatur“?

Antwort: Klar ist, dass es Wirkstoffe schon ab unter 100°C gibt. Unklar ist, ab welcher Überhitze die verschiedenen Wirkstoffe (Cannabinoide, Terpene und Flavonoide) zerstört oder unwirksam inhaliert werden.
Ich konnte herausfinden, dass schon zwischen 60-120°C Wirkstoffe freigesetzt, also verdampft, werden. Daher ist denkbar, dass diese Wirkstoffe ab einer höher liegenden Temperatur nicht mehr vollständig wirksam sein können.

Quelle: wird in Kürze nachgetragen.

Ich tue mir schwer in der fachlichen Kommunikation mit dem Arzt – was kann ich dagegen tun?

Antwort: Immer freundlich und sachlich bleiben, Studienunterlagen als Diskussionsgrundlage mitbringen. Für weitere Tipps & Tricks kann die Beratung sinnvoll und zeitsparend sein. 

Quelle: Check die aktuelle Studienlage HIER!

Mein Arzt behauptet, er dürfe kein Cannabis verschreiben – er brauche noch eine Fortbildung – stimmt das?

Antwort: Seit dem 18.07.2024 dürfen folgende Arztbezeichnungen Cannabis auf Kassenrezept – also auf Kosten der Krankenkasse – verschreiben, ohne einen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse abwarten zu müssen: 

Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen:

  1. Allgemeinmedizin

  2. Anästhesiologie

  3. Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie

  4. Innere Medizin (allgemein)

  5. Innere Medizin und Angiologie

  6. Innere Medizin und Endokrinologie & Diabetologie

  7. Innere Medizin und Gastroenterologie

  8. Innere Medizin und Hämatologie & Onkologie

  9. Innere Medizin und Infektiologie

  10. Innere Medizin und Kardiologie

  11. Innere Medizin und Nephrologie

  12. Innere Medizin und Pneumologie

  13. Innere Medizin und Rheumatologie

  14. Neurologie

  15. Physikalische und Rehabilitative Medizin

  16. Psychiatrie und Psychotherapie

Zusatzbezeichnungen: 

  1. Geriatrie

  2. Medikamentöse Tumortherapie

  3. Palliativmedizin

  4. Schlafmedizin

  5. Spezielle Schmerztherapie

Auch Ärzt:innen ohne diese Qualifikationen dürfen Cannabis verordnen – aber für die Kostenerstattung der GKV bleibt weiterhin der Genehmigungevorbehalt bestehen.

Quelle: §3 MedCanG; Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss

An welche Rezeptoren bindet sich CBG? Und bindet sich CBG schneller als THC an die Rezeptoren, wodurch mögliche Nebenwirkungen vermindert werden können?

Antwort: Zuerst einmal: was ist CBG? CBG ist das Stamm-Cannabinoid und somit das erste Cannabinoid, welches in einer Cannabispflanze entsteht. Ein Großteil des CBG‘ wird in einer blühenden Cannabispflanze durch den Blütenprozess in weitere Cannabinoide, wie THC und CBD, umgewandelt. So ist CBG als der Ursprung von CBD und THC und weiteren Cannabinoiden zu verstehen.
Wirkung: CBG wirkt sowohl appetitfördernd, in höheren Dosen jedoch als appetithemmend. Ebenso wirkt CBG u.a. entzündungshemmend.
Interagiert CBG mit CB1- und CB2-Rezeptoren? CBG bindet sich – wie alle anderen Cannabinoide – mit beiden Rezeptoren, sodass mögliche Nebenwirkungen anderer Cannabinoide (insbesondere von THC) durch CBG gemindert werden können.

Quelle: Studie 2016, Studie 2017, Studie 2013

Wie behandelt Cannabispatienteninfo.de den Datenschutz?

Antwort: Die Datenschutzerklärung kann auf diesem Link nachgelesen werden.

Quelle: HIER

Was ist besser: bestrahlt oder unbestrahlt?

Antwort: Der Unterschied zu unbestrahlten Blüten sei minimal und der Zweck der Bestrahlung liegt darin, das Medizinalcannabis keimfrei zu machen, sodass es den Standards der Arzneimittel entspricht. Das Hauptproblem von unbestrahltem Cannabis liegt u.a. an inhaliertem Schimmelpilz, wobei durch Bestrahlung gewährleistet werden kann, dass diese Pilzkeime und -Bakterien nicht (mehr) vorkommen in der Blüte. Worauf es jedoch ankommt, dass eine Medizinalcannabisblüte unbestrahlt in die Apotheke kommt, ist mir bisher nicht bekannt.

Quelle: LUX99, Deutsche Apotheken Zeitung

Hat ein Cannabispatient berufliche Einschränkungen zu erwarten?

Antwort: In der Regel: Nein, ein Cannabispatient soll keinen Einschränkungen im Arbeitsmarkt unterliegen, sofern die Grunderkrankung nicht ohnehin schon zu einer Einschränkung in der Arbeitswelt führen würde.
„Solange die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden, spielt der Konsum von Drogen keine Rolle.“, so im Buch Cannabis und Cannabinoide: in der Medizin von Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. med. Franjo Grotenhermen. Weiter heißt es in diesem Buch: „Nur (das gilt wie bei der legalen Droge Alkohol) wenn sich der Konsum von Cannabis auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, kann daraus eine rechtliche Folge oder Sanktionsmöglichkeit erwachsen.“
Falls im Arbeitsvertrag jedoch ein Drogenverbot gilt, ist dies zu beachten und mit dem Arbeitgeber abzusprechen.

Quelle: Cannabis und Cannabinoide: in der Medizin von Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl und Dr. med. Franjo Grotenhermen. 2020. Medizinische Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft, Berlin

Wie stehen Ärzte zu Privatrezepten?

Antwort: Es gibt noch immer viele Ärzte, die sich bisher kaum mit dem Thema Cannabis als Medizin beschäftigt haben. Deswegen kann es vorkommen, dass behauptet wird, man sei nicht befugt, Cannabis auf Kassenrezepten – also auf Kosten der Krankenkasse – zu verschreiben. Jedoch ist es tatsächlich so, dass Ärzte folgender Schwerpunkte oder Zusatzbezeichnungen Cannabis auf Kassenrezept verordnen dürfen:

Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen: Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie, Innere Medizin (allgemein), Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie & Diabetologie,Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie & Onkologie, Innere Medizin und Infektiologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Zusatzbezeichnungen: Geriatrie, Medikamentöse Tumortherapie, Palliativmedizin, Schlafmedizin, Spezielle Schmerztherapie

Quelle: §3 MedCanG, Beschluss vom Gemeinsamen Bundesausschuss

Sind Zäpfchen „die wohl effizienteste Einnahmeform“?

Antwort: Die Bioverfügbarkeit bei oraler Einnahme beträgt ca. 3-12% und bei der inhalativen Einnahme zwischen 15-35%. Bei der Einnahme von Zäpfchen liegt die Bioverfügbarkeit allerdings noch höher bei 70-80% und somit ist hiermit eine dritte sehr effektive Einnahmeform dazugekommen: das Zäpfchen – ein sog. Suppositorium.

Quelle: Praxishandbuch für Cannabis und Wissenschaft – Fachliteratur

Welche Sorte hilft bei ADHS am besten? Ziele sind: Gedanken & Impulsivität strukturieren und ausgleichen über den Tag hinweg.

Antwort: Ich kann leider nicht für die Allgemeinheit sprechen, dennoch gibt es von mir die Empfehlung, sich an „Indica-Sorten“ zu orientieren, da diese den gesamten Organismus – besonders im Kopf und den Gedanken – „herunterfahren“ bzw. ausgleichen. Linalool ist ein hilfreiches Treppen, sowie Pinen und Limonen, nicht zu schweigen von Caryophyllen und Myrcen.
Beispiele meiner eigenen Erfahrungen haben gezeigt, dass Kush-Sorten gut helfen. Auch CBD hilft mir in meiner Therapie – aber nur in direkter Verbindung mit THC, also dann, wenn der Entourage-Effekt zustande kommt.

Eine kurze Auflistung meiner Sortenempfehlungen gegen ADHS:

Quelle: eigene Erfahrung. Nicht zu vergessen ist: Mischungen verschiedener Cannabissorten untereinander können besonders hilfreich wirken. 

Wie wirkt sich persönliche Ablehnung des Patienten entgegen traditionellen Medikamenten auf die Cannabistherapie aus?

Hier muss der behandelnde Arzt einschätzen und den Risiko-Nutzen-Faktor der verschiedenen Therapieansätze analysieren und bewerten – zumal der Patient meist aus berechtigten und nachvollziehbaren Gründen bestimmte Therapieformen ablehnen muss. Nebenwirkungen oder unzureichende Wirkung können dazu führen, dass anderweitige erfolgversprechende Medikamente nicht mehr in Frage kommen und Cannabis-Arzneiprodukte vom Arzt und Patient ausprobiert werden müssen. 

Quelle: Therapieentscheidungen sind vom Arzt zu treffen.

Stimmt es, dass aus einer stationären Beantragung heraus die Frist zur Entscheidung über die Kostenübernahme auf 3 Tage reduziert ist, wie bei der Palliativversorgung?

Antwort: Nein, diese Fristverkürzung gilt nach Gesetz nur für die Palliativversorgung.

Quelle: §13 SBG V und Arztfragebogen

Kannst Du einschätzen, wieviel Arbeit bei der Antragstellung der Arzt übernommen hat? Ich würde ihn gerne irgendwie entlasten.

Antwort: Am Besten ist es, wenn sowohl Arzt als auch Patient sich auskennen in diesem Thema; somit haben beide bessere Chancen, möglichst problemfrei, reibungslos und erfolgreich durch diesen Prozess durchzugehen.
Wenn durch Anamnese die KÜ-Voraussetzungen erkannt werden konnten und Diagnosen vorliegen (im Optimalfall Arztbriefe), welche eine Cannabistherapie begünstigen, dann steht einer Kostenübernahme – sofern alle formellen Einzelheiten beachtet werden – nichts im Wege.
Wenn alles vorliegt, ist es ein zweiseitiges A4-Formular, welches ausgefüllt und vom beantragenden Arzt unterschrieben werden muss.

Quelle: Laufende Erfahrungen mit Ärzten und Patientenanfragen.

Wie sieht es mit Selbsttherapie vor der Cannabistherapie aus?

Antwort: Eine Selbstmedikation kann richtungsweisende Zeichen geben, jedoch ist eine Selbstmedikation nicht ohne Weiteres hilfreich. Es werden keine medizinische Daten zurückverfolgt sowie verändern sich die Wirkstoffe des Schwarzmarkt-Cannabis‘ stets, wodurch keine einheitliche Einnahme gewährleistet werden kann – und daduch auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse festgehalten werden können. Außerdem fehlt die ärztliche Kontrolle der Einnahme, denn es gibt viele Punkte, die mit der Einnahme von Cannabis beachtet werden müssen. Das Risikopotenzial einer Cannabis-Selbsttherapie ist hoch und kann nicht ausgeschlossen werden; daher muss stets eine ärztliche Begleitung angestrebt werden. 

Quelle: Laufende Praxis.

Wie kann ich Cannabis einnehmen, wenn ich es nicht inhalieren kann?

Antwort: Die Einnahmemöglichkeiten sind:

1. Oral durch den Mund und verdaut durch den Darm und/oder die Leber:
Hierzu kann der Arzt folgendes verschreiben:
a) Teezubereitung zu verordnen
b) Eine Backmischung zur Cookie-Zubereitung* zu verschreiben

2. Rektal per Zäpfchen/Suppositorium

*Quelle: Verordnung von Cannabisarznei

Mein Arzt hat Patientenaufnahmestopp und ich finde keinen Arzt – wie kann ich mir weiterhelfen?

Antwort: Für Notfälle, bei denen zeitnah kein Termin gefunden werden kann, empfehle ich Folgendes:

    • Nutze die Arztsuche zur direkten eigenständigen Arztsuche

 

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