Regress – Was ist das?

Krankenkassen haben die Möglichkeit – per Regress – die Therapiekosten zurückzufordern, wenn ein Arzt gegen §12 SGB V – die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit der Therapie – verstößt.

Es gibt Wege, um einen Regress zu vermeiden. Der Arzt muss hierauf achten:

  • Ausreichende Versorgung
  • Zweckmäßige Versorgung
  • Das Maß des Notwendigen darf nicht überschritten werden

Hilfreich ist, wenn der Arzt und Patient von Beginn an ein MedikationsProtokoll führt. Somit ist die Notwendigkeit erkennbar und lässt sich nachvollziehen.

Die Verordnung von Cannabisarznei ist notwendig, damit die aktuelle Studienlage fortschreiten kann, um Menschen eine medizinische Versorgung leisten zu können.

Qualität, Humanität und Wirtschaftlichkeit

„Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben eine bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten zu gewährleisten“

§70 Abs. 1 SGB V

Die Krankenkassen und die Leistungserbringer haben durch geeignete Maßnahmen auf eine humane Krankenbehandlung ihrer Versicherten hinzuwirken.

§70 Abs. 2 SGB V