Weltweit 420

Liebe Cannabispatienteninfo-Besucher

ich kann es kaum glauben, dass der 20. April 2023 schon morgen ist! Ich freue mich riesig auf diesen Tag und möchte ihn mit euch teilen.

Für viele von uns ist der 20. April ein ganz besonderes Datum, denn es ist der „Welt-Cannabis-Tag“. An diesem Tag wird weltweit die Legalisierung von Cannabis gefeiert und die Bedeutung der Pflanze für Medizin, Freizeit und Kultur betont.

In diesem Jahr wird der Welt-Cannabis-Tag aufgrund der zunehmenden Akzeptanz von Cannabis in vielen Ländern und der breiten Unterstützung für die Legalisierung besonders bedeutsam sein. Wir können uns auf viele Veranstaltungen, Festivals und Aktionen freuen, die weltweit stattfinden werden.

Aber der 20. April 2023 ist nicht nur der Welt-Cannabis-Tag, sondern auch der „Tag der Erde“. An diesem Tag wird die Bedeutung des Umweltschutzes und des Klimawandels betont und aufgezeigt, was jeder Einzelne von uns tun kann, um unseren Planeten zu schützen.

Wir können uns also auf einen Tag voller Bedeutung und Aktivismus freuen. Ich bin gespannt auf eure Erfahrungen und Eindrücke zum Welt-Cannabis-Tag und zum Tag der Erde. Lasst uns diesen Tag nutzen, um etwas Gutes für uns und für unseren Planeten zu tun!

In diesem Sinne wünsche ich euch allen einen wunderbaren 20. April 2023!

Euer Alexander Rupp

Sucht & Abhängigkeit

Ich zitiere wortwörtlich aus dem Fachbuch zu Medizinalcannabis:

„Wegen des im Vergleich zu anderen legalen und illegalen Drogen vergleichsweise geringen Abhängigkeitspotential stellen Cannabis und andere cannabisbasierte Medikamente interessante Ersatzsubstanzen für eine Substitutionsbehandlung dar.
Es gibt Hinweise darauf, dass cannabisbasierte Medikamente auch sinnvoll in der Behandlung einer Cannabisabhängigkeit eingesetzt werden können.“ 

Cannabis und Cannabinoide in der Medizin - Grotenhermen und Müller-Vahl
Cannabis und Cannabinoide in der Medizin – Grotenhermen und Müller-Vahl
Cannabis und Cannabinoide in der Medizin von Franjo Grote hermen und Kirsten M. Vahl

DRAPALIN arbeitet an nichtinterventioneller Studie zur Cannabistherapie bei ADHS und fragt Teilnahme von interessierten Ärzten an.

München – Medizinal-Cannabis hat sich bei vielen Erkrankungsbildern bereits als Therapieoption etabliert. Dennoch gibt es noch viele Anwendungsbereiche, in denen zwar zahlreiche Patienten erfolgreich mit Cannabis therapiert werden, dies aber bisher wenig Beachtung in der Forschung gefunden hat. In diesen Fällen gibt es etliche vielversprechende Patientenerfahrungen, fundierte Daten zur medizinischen Wirksamkeit sind allerdings noch spärlich. An diesem Punkt möchte die Drapalin Pharmaceuticals GmbH mit einer nichtinterventionellen Studie zur Anwendung von medizinischem Cannabis bei ADHS bei Erwachsenen ansetzen.

Die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) zählt mit einer geschätzten Prävalenz von 5% zu den häufigsten psychiatrischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Bei über der Hälfte der Betroffenen bleiben die Symptome allerdings auch im Erwachsenenalter bestehen und beeinträchtigen stark das alltägliche Leben der Patienten.

Seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich des Einsatzes von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Jahr 2017 profitieren bereits einige ADHS-Patienten von Medizinal-Cannabis und erleben durch diese Therapie eine deutliche Verbesserung Ihrer Lebensqualität. 1

DRAPALIN möchte mit einer Anwendungsbeobachtung (AWB) dazu beitragen, das Wissen um den Einsatz von Medizinal-Cannabis bei ADHS zu erweitern. Die AWB wird dabei nach den im AMG geforderten Vorgaben durchgeführt. DRAPALIN sind hierbei Transparenz und Objektivität bei deren Durchführung wichtig. Ziel ist es dabei, das Bewusstsein für den Einsatz von Medizinal-Cannabis bei ADHS zu schärfen und gleichzeitig einen Beitrag über dessen Wirksamkeit zu leisten.

„Interessierte Ärzte sind herzlich eingeladen, an dieser AWB mitzuwirken. Gerne dürfen diese auf unser Haus zukommen, um über den konkreten Inhalt der AWB informiert zu werden“, sagt Lana Korneva, Mitgründerin und Geschäftsführerin von DRAPALIN. Die AWB wird in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Auftragsforschungsinstitut durchgeführt, wodurch sichergestellt ist, dass die Ergebnisse schließlich auch wie im AMG gefordert zusammengefasst und der Arzneimittelüberwachungsbehörde zur Verfügung gestellt werden.

Die Teilnahme an der AWB bietet Ärzten dadurch die Möglichkeit, die Zukunft der Patienten-individuellen Therapien aktiv mitzugestalten und einen Beitrag zur Erweiterung des Wissens um die Wirksamkeit und Einsatzmöglichkeit von Medizinal-Cannabis zu leisten.

Um Informationen zum Start der AWB zu bekommen können Sie uns gerne unverbindlich per Telefon oder per Email an awb@drapalin.de kontaktieren.


1www.link.springer.com/content/pdf/10.1007/s00103-021-03285-1.pdf

Cannabis zunächst am besten per Privatrezept verordnen

Bei der Verordnung von Cannabis auf Rezept herrscht immer noch große Unsicherheit. Hier einige Tipps von Experten.

DÜSSELDORF. Wenn Ärzte einem Patienten Cannabis verordnen, sollten sie das zunächst auf einem Privatrezept tun und es nach der Genehmigung durch die Krankenkasse durch ein Kassenrezept ersetzen. Bislang gehen die Kassen eher restriktiv mit der seit dem 10. März 2017 erlaubten Verordnung von Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken um.

Nach der erstmaligen Verordnung durch den Arzt müssen Patienten das Rezept zur Genehmigung bei ihrer Kasse einreichen, die in der Regel den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung einschaltet. „Nach unserer Kenntnis werden im Moment rund 60 Prozent aller Anträge abgelehnt“, berichtete Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, auf dem Symposium „Cannabis auf Rezept? Cannabinoide in der Medizin“ der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) in Düsseldorf.


Reges Interesse bei Ärzten

Wenn Patienten ein Betäubungsmittel-Rezept in der Apotheke einreichen, müssten die Apotheker nicht prüfen, ob es auch erstattungsfähig ist, betonte Preis. Lehnt die Kasse die Erstattung ab, das Rezept ist aber schon eingelöst, drohen dem Arzt Probleme. „Er sollte erst dann ein GKV-Rezept ausstellen, wenn die Genehmigung da ist“, empfahl Preis.

Die Veranstaltung war auf eine große Resonanz gestoßen, rund 350 Ärztinnen und Ärzte hatten sich angemeldet. „Es herrscht eine große Unsicherheit“, sagte Dr. Anne Bunte, Leiterin des Kölner Gesundheitsamtes. Rund um die Verordnung von Cannabis gebe es noch eine Reihe ungeklärter Fragen.

In Nordrhein hat der MDK einen Fragebogen erarbeitet, mit dem er vom Arzt eine Begründung einfordert, warum er ein Cannabinoid verordnet hat, berichtete Dr. Monika Schutte, Referentin in der Arzneimittelberatung der ÄKNo. „Der MDK will wissen, warum der Arzt eine Erkrankung für schwerwiegend hält und warum es keine Alternative gibt“, nannte sie Beispiele.

Ungeklärt sei, ob bei einer Veränderung der Dosierung oder einem Wechsel des Präparats eine neue Genehmigung notwendig ist. „Da es sich um eine Einzelgenehmigung handelt, empfiehlt die KV Nordrhein, eine neue Genehmigung einzuholen“, sagte die Ärztin.

Steigende Verordnungszahlen

Dr. Mustafa Temmuz Oglakcioglu vom Institut für Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie der Universität Erlangen empfahl Ärzten, sich mit den Begutachtungskriterien des MDK vertraut zu machen. „Sie können ihre Stellungnahme dann entsprechend ausrichten.“ Die Angabe, der Patient wünsche eine Behandlung mit Cannabis, sei jedenfalls nicht ausreichend, betonte der Jurist. Auch der Verweis auf Therapieerfolge genüge nicht. „Der Arzt hat eine konkrete Diagnose zu stellen, die zu der entsprechenden Verordnung führt, die Verordnung muss indiziert sein.“

Bei Indikationen, bei denen Patienten in der Vergangenheit eine Ausnahmeerlaubnis nach Paragraf 3, II Betäubungsmittelgesetz erhalten konnten, bewegten sich Ärzte auf sicherem Terrain, schätzt Oglakcioglu. Das sind Multiple Sklerose, Tourette-Syndrom, Depressive Störungen und ADHS. Das strafrechtliche Risiko von Ärzten bei der Verordnung von Cannabinoiden hält er zurzeit für „eher gering“. Bei der Verordnung müssten sie sich allerdings an die Höchstmenge halten. Ärzte dürfen innerhalb von 30 Tagen nicht mehr als 100 000 Milligramm Cannabis in Form von getrockneten Blüten verschreiben. „Ein Verstoß kann als Straftat sanktioniert werden.“

Seit März habe die Zahl der Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich zugenommen, berichtete Apotheker Preis. „Die Zahlen werden aber nicht so stark weiter steigen, weil wir mit erheblichen Lieferschwierigkeiten zu kämpfen haben.“ Zurzeit werden Cannabisblüten hauptsächlich aus den Niederlanden und Kanada importiert. Es werde noch dauern, bis medizinisches Cannabis in ausreichendem Maß in Deutschland produziert und durch die „Cannabis-Agentur“ in Verkehr gebracht wird. „Wir werden frühestens 2019 eigenes Cannabis in Deutschland haben“, prognostizierte Preis.

Wenn eine Sorte nicht lieferbar sei, halte der Apotheker in der Regel Rücksprache mit dem Arzt, ob er eine andere Sorte besorgen soll. „Sie müssen dann ein neues Rezept ausstellen und das alte vernichten“, sagte er den Ärzten. Wegen der Lieferschwierigkeiten könne es passen, dass die Sieben-Tage-Frist für die Gültigkeit der BtM-Rezepte verstreicht. „Auch dann müssen Ärzte ein neues Rezept ausstellen, sonst zahlen die Krankenkassen nicht.“ (iss)

Quelle: Ärztezeitung // https://www.aerztezeitung.de/Politik/Cannabis-zunaechst-am-besten-per-Privatrezept-verordnen-300040.html

COVID-19 ohne Chance gegen Cannabis – Forscher kommen zu Erkenntnissen!?

Cannabis Corona Forschung

Hier der Artikel:

Cannabis könnte im Kampf gegen Corona helfen – Forscher mit wichtigen Erkenntnissen
Hilft Cannabis im Kampf gegen Corona? Diese Frage wird zurzeit von Forschern untersucht. Eine neue Studie liefert nun wichtige Erkenntnisse. 

  • Mediziner setzen seit Jahren Cannabis als Medikament gegen verschiedene Krankheiten ein. 
  • Möglicherweise könnten die Cannabis-Stoffe THC und CBD gegen Corona helfen.
  • Forscher haben mit einer Studie neue Erkenntnisse gesammelt.
    …. Lies HIER weiter!
Cannabis Corona Forschung
Quelle: https://www.hna.de/verbraucher/corona-cannabis-medikament-thc-cbd-studie-virus-hna-kassel-90043311.html

Das Virus braucht einen bestimmten Rezeptor um am Körper anzudocken: den ACE2-Rezeptor.

Bei Cannabiseinnahme wird genau dieser Rezeptor besetzt, sodass der Virus keinen Anschluss zu deinem Körper findet.

So wird der Virus von Cannabispatienten in aller Regel gänzlich vor Eindringen durch die abgewehrt. Der Virus könnte somit nicht weiterleben.

Lese hier: kann Cannabis eine sichere Behandlungsmethode werden?! Positive Aussichten auf einen Ausweg aus dem Pandemie-Skandal durch Cannabis!

Wie steht die Politik zur Legalisierung von Cannabis?

Statements der Parteien zur Legalisierung von Cannabis von Hannah Voß, die-debatte.org

HIER gehts zum Artikel

Ob in der Medizin oder als Droge – über die Nutzung von Cannabis wird nicht nur in den Medien oder auf der Straße diskutiert. Auch in der Politik ist das Thema Cannabis angekommen, wobei hier vor allem über die Bedingungen für eine mögliche Legalisierung diskutiert wird. Wir haben die Parteien im Bundestag um Statements zum Thema gebeten und Antworten der Fraktionen erhalten.

(…)

https://www.die-debatte.org/cannabis-politik/

Achtung, FAKE NEWS im Umlauf: „die Genehmigungsfiktion sei nicht mehr rechtskräftig“

Man liest immer wieder, dass die Genehmigungsfiktion jetzt ihre Bestandkraft abgelegt habe, aber dem ist NICHT so!

Das Gesetz hat sich um kein Wort verändert, lediglich wurde eine Rechtssprechung in den Medien so weit genutzt, um das Volk und die Menschen zu verwirren.

  • ein alleiniger Eintritt der Genehmigungsfiktion keinen Leistungsanspruch, zitiert vom Bundessozialgericht:
    „Die eingetretene Genehmigungsfiktion ist kein Verwaltungsakt und schließt das Verwaltungsverfahren nicht ab. (Fortsetzung folgt…)
    Deswegen gilt die Entscheidung der Krankenkasse als „bindend“.
    (Fortsetzung) Die Krankenkasse ist deshalb weiterhin berechtigt und verpflichtet, über den Leistungsantrag zu entscheiden. Die durch die Genehmigungsfiktion eröffnete Möglichkeit der Selbstbeschaffung endet, wenn über den materiell-rechtlichen Leistungsanspruch bindend entschieden worden ist oder sich der Antrag anderweitig erledigt hat.“ Wenn also die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, die Krankenkasse trotzdem ablehnt, muss (leider) – WEIL der Eintritt kein abschließender Verwaltungsakt ist und somit die Entscheidung der Krankenkasse „bindend“ ist – noch mit Widerspruchs- oder Klage-Verfahren gegen diese Entscheidung (Ablehnung) vorgegangen werden, um den Leistungsanspruch zu erlangen. Das bedeutet, es ist ordentliche Überzeugungsarbeit zu leisten, um die Krankenkasse zu einer Genehmigung zu überzeugen.

    Der Anspruch auf eine Kostenübernahme kann nur gültig werden durch:
  • Vollständigen Antrag auf Kostenübernahme; diese besteht aus
    • Verordnung des Medikaments und Prognose der dauerhaften Behandlung von deinem Arzt mit Angaben zur Menge pro Monat, Einzeldosierungen und Anwendungsform (meist Inhalieren/Verdampfen)
    • Begründung, weshalb andere Medikamente ausgeschlossen werden müssen
    • Nachweise von nationalen und internationalen Studien über die Wirksamkeit von Cannabinoiden (und dem Entourage-Effekt durch die Einnahme des Wirkstoff-Vollspektrums der Arzneiblüte)

Die Tatsache ist früher so gewesen und immer so geblieben, wie folgt:

WENN der Kostenübernahme-Antrag vollständig (mit Nachweisen) ist, dann folgt der Leistungsanspruch der Kostenübernahme – eintretend mit dem Ablauf der Frist zur Genehmigungsfiktion!

Wenn man – „gutgläubig“ – davon ausgeht, dass der Leistungsanspruch der Kostenübernahme aufgrund Vorliegen der folgenden eintreffenden Voraussetzungen besteht:
1. chronische schwerwiegende Krankheit +
2. keine Therapiealternative durch konservative Methoden kann in Frage kommen +
3. positive Aussicht auf Verbesserung des Krankheitsverlaufs (mit Nachweisen);
…dann bleibt der Anspruch bestehen, BIS die Krankenkasse „anderweitig“ entschieden hat – also ablehnt. Diese Ablehnung muss jedoch wiederum ausreichend hinreichend begründet sein, was in einigen Fällen für die Krankenkasse schwierig bis hin zu unmöglich wird, da – falls NACHWEISE einer positiven Auswirkung auf den Krankheitsverlauf vorliegen – der Krankenkasse die Mittel zur Ablehnung beschränkt werden.

Sobald die Krankenkasse diese Frist versäumt, also keine genügend hinreichende Ablehnung deines Antrages bereitlegt, dann kannst – oder musst in den meisten Fällen – die Krankenkasse zur EINSICHT zwingen und die schriftliche BESTÄTIGUNG der Kostenübernahme-Antragsannahme zur Vorlage bei deinem Arzt verlangen.
Lehnt die Krankenkasse trotz der Voraussetzungen ab, so sollte ein Patient hartnäckig mit weiteren Mitteln, wie Anwalt oder gerichtlicher Klage, handeln. Mehr dazu kann man bei mir Erfahren.

Wie kann gegen eine Ablehnung vorgegangen werden?

  1. Einspruch auf den Widerspruch (mit ergänzenden Nachweisen oder weiteren Dingen), oder
  2. Klage vor Gericht, oder
    – das Beste kommt zum Schluss
  3. Neuer (vervollständigter) Antrag zur Kostenübernahme.

Falls der sog. „Gutglaube“ von Patienten und Arzt vorhanden ist – also wenn beide davon ausgehen, dass Medizinalcannabis einen positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf herbeibringen könne -, dann sollte der Patient einen erneuten – ggfs. vervollständigten – Antrag stellen, sodass die Krankenkasse gegen die Vorlage der Nachweise zur positiven Auswirkung auf den Krankheitsverlauf eine Ablehnung nicht mehr denkbar ist.

Viel Glück, Erfolg und Gesundheit an Alle!

Hier das Gesetz zitiert:

  • § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V: „Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.“
  • § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V: „Beschaffen sich Leistungsberechtigte nach Ablauf der Frist eine erforderliche Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der hierdurch entstandenen Kosten verpflichtet.“

Selbst beschaffene („unaufschiebbare Leistung“ bspw. aufgrund von akuter Notwendigkeit) Leistungen, also Cannabisblüten und Verdampfer, müssen erstattet werden!

  • § 13 Abs. 3 Satz 1 SGB V: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“

FAZIT: ein rechtskräftiger Anspruch besteht nur dann, wenn die Antragstellung vollständig und wahrheitsgemäß vorliegt!

Falls Probleme bestünden, könnt Ihr Euch HIER bei mir melden

Das Praxiszimmer für Patienten

Hier sollen Schlagworte, Argumente und Gegenargumente für und gegen Cannabis als Medizin aufgelistet und kurzerklärt werden.

Das soll dazu dienen, mehreren Ärzten und Patienten die Möglichkeit klarzumachen, Cannabis als Medizin für bessere Behandlungserfolge anwenden zu können.

Des Weiteren soll es dazu dienen, klarzumachen, WARUM KEIN ANDERES Medikament in Frage kommen KANN!

Hierfür gibt es ein entscheidendes Schlagwort:

  • Austherapiert„.

    Man gilt bspw. als austherapiert, wenn der ersehnte Behandlungserfolg erwartungsgemäß NUR DURCH CANNABINOIDE – nicht jedoch durch andere Medikamente – hervorgebracht werden kann.

Schließlich: Da in aller Regel kein anderes Medikament Cannabinoide enthält, kann eine erfolgreiche Behandlung NUR MIT MEDIZINALCANNABIS erfolgen!

In Verbindung mit dem Straßenverkehr

wird auch klar, dass der Konsum nichtmehr von der Teilnahme am Straßenverkehr getrennt werden müsse, gemäß §24a Abs. 2 Satz 3 StVG.

Jedoch liegt es in der Pflicht des Cannabispatienten, seiner Führerscheinstelle die Fahreignung nachzuweisen, damit ihm der Weg zu Nachweis über eine MPU vermieden wird.

…Bald erfahrt ihr hier noch mehr!

Blog / Neuigkeiten

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COVID-19 ohne Chance gegen Cannabis?! Forscher kommen zu Erkenntnissen – LESE HIER WEITER 🤓

1. „Endocannabisnoid-Mangel: Ursache zahlreicher Krankheiten?“ Artikel vom 22. September 2020 von den LausitzNews: https://lausitznews.de/artikel/endocannabinoid-mangel-ursache-zahlreicher-krankheiten_7484.html

2. Artikel „Warum eine sogenannte Cannabisabhängigkeit“ im HanfJournal vom 10. Februar 2014 in Verbindung mit Dr. Grotenhermen, DEM Facharzt für Cannabis als Medizin in Deutschland:
https://hanfjournal.de/2014/02/10/warum-eine-genannte-cannabisabhaengigkeit/

Cannabis normal, Cannabis legal!

Cannabis ist legal – wir (alle) bedürftigen Menschen müssen nur wissen, wie es uns im Rechtsstaat Deutschland ermöglicht wird, uns von der langandauernden Prohibition durch Cannabis zu heilen!