Kostenverlagerung statt Kosteneinsparung?

Was die Zahlen zur Cannabis-Reform tatsächlich vermuten lassen

Eine Analyse von cannabispatienteninfo.de

Mit der jüngst beschlossenen Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollen Cannabisblüten künftig grundsätzlich nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Als Begründung werden unter anderem Wirtschaftlichkeit und steigende Arzneimittelausgaben angeführt.  

Doch spart diese Reform tatsächlich Geld – oder werden Kosten lediglich innerhalb des Gesundheitssystems verlagert?

Diese Frage verdient eine sachliche Betrachtung.


Infografik GKV-Cannabisblüten-Kostenübernahme

Die offiziellen GKV-Zahlen

Die wichtigste öffentlich zugängliche Datenquelle ist die GAmSi-Sonderbeilage Cannabis des GKV-Spitzenverbands. Darin werden die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für cannabinoidhaltige Arzneimittel und Cannabisblüten regelmäßig veröffentlicht.  

Für Cannabisblüten im unveränderten Zustand wurden für das Jahr 2025 folgende Kennzahlen veröffentlicht:

– Bruttoumsatz: 119.237.384 €

– Verordnungen: 164.815

– Durchschnittlicher Wert je Verordnung: 723 €

– Durchschnittliche Ausgaben pro Monat: ca. 10 Mio. €

Diese Zahlen bilden die Grundlage der aktuellen politischen Diskussion.


Wie viele Patientinnen und Patienten betrifft das?

Eine amtliche Zahl der ausschließlich mit Cannabisblüten versorgten GKV-Patientinnen und -Patienten veröffentlicht der GKV-Spitzenverband bislang nicht.

Das Unternehmen Cannamedical Pharma schätzt jedoch, dass die monatlichen GKV-Ausgaben von rund 10 Millionen Euro etwa 25.000 Patientinnen und Patienten zugutekommen.

Im gleichen Beitrag führt Cannamedical außerdem aus:

  • monatlich würden insgesamt rund 20.000 kg Cannabisblüten in Deutschland abgegeben,
  • lediglich rund 600 kg davon würden über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert.

Diese Einordnung ist bemerkenswert. Denn sie bedeutet:

– Rund 97 % des Cannabisblütenmarktes werden demnach nicht über die gesetzliche Krankenversicherung finanziert.

– Nur etwa 3 % der gesamten abgegebenen Blütenmenge entfallen auf die GKV.

Allein diese Relation relativiert die häufig geäußerte Annahme, die gesetzliche Krankenversicherung trage den überwiegenden Teil der Versorgungskosten.


Was kostet eine Cannabistherapie durchschnittlich?

Legt man die veröffentlichten GAmSi-Daten sowie die von Cannamedical genannte Schätzung von rund 25.000 GKV-Blütenpatientinnen und -patienten zugrunde, ergibt sich folgende Rechnung:

119.237.384 € ÷ 25.000 Patienten

= 4.769 € pro Jahr

= 397 € pro Monat

Die durchschnittlichen Arzneimittelkosten liegen somit rechnerisch bei rund 400 Euro pro Patient und Monat.


Stimmen diese Zahlen mit der Versorgungspraxis überein?

Auch dies lässt sich näherungsweise überprüfen.

Bei 164.815 Verordnungen und rund 25.000 Patientinnen und Patienten ergeben sich durchschnittlich:

  • etwa 6 bis 7 Verordnungen pro Jahr
  • also ungefähr eine Verordnung alle sieben bis acht Wochen

Der durchschnittliche Verordnungswert beträgt rund 723 Euro.

Cannamedical nennt durchschnittliche Abrechnungskosten von etwa 18 Euro pro Gramm.

Daraus ergibt sich rechnerisch eine durchschnittliche Verordnungsmenge von rund 40 Gramm Cannabisblüten je Verordnung.

Auch diese Größenordnung erscheint mit der praktischen Versorgung vieler Patientinnen und Patienten durchaus vereinbar.


Sind rund 400 Euro pro Monat wirklich außergewöhnlich?

Genau hier beginnt die eigentliche Diskussion.

In der öffentlichen Debatte entsteht häufig der Eindruck, medizinisches Cannabis verursache außergewöhnlich hohe Kosten.

Ein Blick auf andere dauerhaft erstattete Arzneimittel zeigt jedoch, dass moderne Therapien häufig ähnliche oder sogar deutlich höhere Arzneimittelkosten verursachen können.

Beispiele sind:

  • Biologika bei rheumatoider Arthritis,
  • Multiple-Sklerose-Therapien,
  • moderne Psoriasis-Therapien,
  • Arzneimittel gegen chronisch-entzündliche Darmerkrankungen,
  • zahlreiche Medikamente gegen seltene Erkrankungen.

Monatliche Arzneimittelkosten im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich gehören dort seit Jahren zur Regelversorgung.

Die Höhe der Arzneimittelkosten allein beantwortet deshalb nicht die Frage, ob eine Therapie wirtschaftlich ist.


Arzneimittelkosten sind nicht gleich Gesundheitskosten

Ein häufiger Denkfehler besteht darin, ausschließlich die Kosten eines Arzneimittels zu betrachten.

Tatsächlich entstehen im Gesundheitssystem zahlreiche weitere Kosten.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Hausarzt- und Facharztbesuche,
  • Krankenhausaufenthalte,
  • Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Krankengeld,
  • Arbeitsunfähigkeit,
  • Pflegeleistungen,
  • Begleitmedikation,
  • Behandlung von Nebenwirkungen.

Aus gesundheitsökonomischer Sicht ist daher nicht entscheidend,

wie viel eine Therapie kostet,

sondern vielmehr,

welche Gesamtkosten mit und ohne diese Therapie entstehen.


Kostenverlagerung statt Kosteneinsparung?

Genau hier stellt sich die entscheidende Frage.

Sollte eine wirksame Therapie für einen Teil der Patientinnen und Patienten künftig entfallen oder erschwert werden, könnten an anderer Stelle neue Kosten entstehen.

Denkbar wären beispielsweise:

  • häufigere Arztkontakte,
  • mehr stationäre Krankenhausaufenthalte,
  • ein höherer Einsatz anderer Schmerzmedikamente,
  • längere Arbeitsunfähigkeitszeiten,
  • mehr Rehabilitationsmaßnahmen,
  • zusätzliche sozialmedizinische Leistungen.

Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von einer möglichen Kostenprovokation: Werden wirksame Therapien eingeschränkt, könnten an anderer Stelle höhere Kosten entstehen – etwa durch mehr Krankenhausaufenthalte, zusätzliche Arztkontakte oder den verstärkten Einsatz anderer Arzneimittel. Ob dies tatsächlich eintritt, wird sich erst anhand zukünftiger Versorgungsdaten beurteilen lassen.

Nach unserer Recherche wurde bislang jedoch keine öffentlich nachvollziehbare gesundheitsökonomische Gesamtbewertung veröffentlicht, welche diese möglichen Folgekosten den erwarteten Einsparungen gegenüberstellt.

Interessanterweise weist sogar der GKV-Spitzenverband in seiner Stellungnahme zum Gesetz darauf hin, dass sich das angestrebte Einsparziel angesichts einer erwarteten Umstellung auf alternative Cannabispräparate voraussichtlich nicht vollständig realisieren werde.  

Damit bleibt eine zentrale Frage offen:

Führt die Reform tatsächlich zu Einsparungen – oder werden Kosten lediglich innerhalb des Gesundheitssystems verlagert — oder gar provoziert?


Ein anderer Blick auf die Zahlen

Die Diskussion konzentriert sich derzeit auf rund 10 Millionen Euro monatliche GKV-Ausgaben.

Setzt man diese Zahl jedoch in Relation, ergibt sich ein anderes Bild:

  • nur rund 600 kg Cannabisblüten pro Monat werden nach der Schätzung von Cannamedical überhaupt über die GKV finanziert,
  • dies entspricht lediglich etwa 3 % eines auf rund 20.000 kg pro Monat geschätzten Gesamtmarktes,
  • die durchschnittlichen Arzneimittelkosten liegen rechnerisch bei rund 400 Euro pro Patient und Monat.

Diese Zahlen beantworten nicht die Frage, ob die Therapie wirtschaftlich ist.

Sie zeigen jedoch, dass die Diskussion nicht allein auf Grundlage der Arzneimittelausgaben geführt werden sollte.


Fazit

Die offiziellen GAmSi-Daten zeigen, dass die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2025 rund 119 Millionen Euro für Cannabisblüten aufgewendet haben.  

Unter Zugrundelegung der von Cannamedical veröffentlichten Schätzung von rund 25.000 GKV-Blütenpatientinnen und -patienten ergeben sich durchschnittliche Arzneimittelkosten von rund 400 Euro pro Monat.

Ob diese Kosten tatsächlich zu hoch sind, lässt sich anhand der Arzneimittelausgaben allein jedoch nicht beantworten.

Für eine seriöse gesundheitspolitische Bewertung sollten künftig nicht nur die Kosten der Cannabisblüten betrachtet werden, sondern die Gesamtkosten der Versorgung.

Denn letztlich entscheidet nicht der Preis eines einzelnen Arzneimittels über die Wirtschaftlichkeit einer Therapie, sondern ihr Einfluss auf das gesamte Gesundheitssystem.


Quellen


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