Kostenübernahme für medizinisches Cannabis

Was Patientinnen und Patienten seit dem 18.07.2024 wissen müssen

Die Frage der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist für viele Patient:innen einer der wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einer Cannabistherapie. Seit dem 18. Juli 2024 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen spürbar verändert – mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und den Zugang zur Versorgung zu erleichtern.

1. Grundsatz zur Kostenübernahme 

Medizinisches Cannabis kann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, wenn:

  • eine schwerwiegende Erkrankung vorliegt,

  • Standardtherapien nicht ausreichend wirksam waren, nicht vertragen wurden oder medizinisch nicht infrage kommen,

  • und eine ärztlich begründete Aussicht auf Besserung der Symptome besteht.

Die Kostenübernahme ist keine automatische Leistung, sondern eine Einzelfallentscheidung der Krankenkasse – auf Basis der ärztlichen Begründung.

2. Änderung seit dem 18.07.2024:

Am 18. Juli 2024 wurde eine entscheidende Neuregelung beschlossen, die den Umgang mit Cannabisverordnungen innerhalb der GKV vereinfacht.

Die wichtigste Änderung:

Für bestimmte Ärzt:innen entfällt der Genehmigungsvorbehalt bei der Erstverordnung.

Das bedeutet:

  • In diesen Fällen muss vor der ersten Verordnung kein Antrag mehr bei der Krankenkasse gestellt werden

  • Die Verordnung erfolgt direkt zulasten der GKV

  • Die Krankenkasse darf die Therapie nicht vorab blockieren

Diese Änderung betrifft Ärzt:innen mit bestimmten Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnungen (z. B. Allgemeinmedizin, Neurologie, Psychiatrie, spezielle Schmerztherapie, Palliativmedizin u. a.).

3. Was das für Patient:innen konkret bedeutet

Wenn der behandelnde Arzt genehmigungsfrei verordnen darf:

  • keine Wartezeit auf eine Entscheidung der Krankenkasse

  • schneller Therapiebeginn

  • weniger Bürokratie

  • keine formale Ablehnung im Vorfeld möglich

Die Krankenkasse kann die Therapie erst im Nachhinein prüfen, nicht im Vorfeld verhindern.

Wenn weiterhin ein Genehmigungsvorbehalt gilt:

  • Der Arzt muss vor Therapiebeginn einen Antrag auf Kostenübernahme stellen

  • Die Krankenkasse prüft die medizinische Begründung

  • Eine Ablehnung ist möglich, muss aber sachlich begründet sein

Wichtig: Auch hier gilt

Eine Ablehnung darf nicht pauschal erfolgen, sondern nur auf Basis der individuellen medizinischen Situation.

4. Selbstzahler: Eine legale Alternative

Unabhängig von der Krankenkasse gilt: Jede ärztlich ausgestellte Cannabisverordnung ist legal, auch ohne Kostenübernahme durch die GKV.

Das bedeutet:

  • Patient:innen können Cannabis auf Privatrezept erhalten

  • Die Kosten werden selbst getragen

  • Kein Genehmigungsverfahren mit der Krankenkasse

  • Häufig schneller Zugang zur Therapie

Viele Patient:innen entscheiden sich zunächst für diesen Weg, um die Therapie zu beginnen, und stellen später einen Antrag auf Kostenübernahme.

5. Rechte von Patient:innen gegenüber der Krankenkasse

Patient:innen haben das Recht:

  • auf eine Einzelfallprüfung

  • auf eine schriftliche Begründung bei Ablehnung

  • auf Widerspruch gegen eine Ablehnung

  • auf eine erneute Antragstellung bei veränderter medizinischer Lage

Patient:innen haben kein Recht auf automatische Bewilligung, aber ein klares Recht auf faire, medizinisch fundierte Prüfung.

6. Wichtig für das Arzt-Patienten-Gespräch

Für die Kostenübernahme entscheidend sind:

  • eine saubere medizinische Dokumentation

  • nachvollziehbare Therapieziele

  • der Hinweis auf ausgeschöpfte Vorbehandlungen

  • realistische Erwartungen

Je strukturierter die ärztliche Begründung, desto höher die Chancen auf Kostenübernahme – insbesondere bei Antragspflicht.

Seit dem 18.07.2024 ist der Zugang zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis deutlich einfacher geworden – aber nicht für alle automatisch.

Patient:innen profitieren besonders dann, wenn sie:

  • einen entsprechend qualifizierten Arzt aufsuchen,

  • gut vorbereitet sind,

  • und ihre Situation sachlich und medizinisch begründet darstellen.

Die Krankenkasse entscheidet nicht mehr überall im Vorfeld – und das stärkt die Position der Patient:innen spürbar.

 

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Bei COPEIA kann man sich kostenfrei seinen eigenen individuellen Kostenübernahmeantrag stellen! Dort findet man auch Studiennachweise, um diese dem Antrag beizulegen.

Wer sich damit selbst auseinandersetzen möchte, kann dies unter diesem Link hier machen und einen Antrag schonmal vorbereiten, um diesen mit dem Arzt fertigstellen zu können.

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